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| Das Produkt |
Wofür wird geleistet, was ist abgesichert?
Die Betriebsausfallversicherung leistet bei Ausfall durch Unfall / Krankheit der versicherten Person (des Inhabers), bei Quarantäne und bei Unterbrechung des Praxis-/Kanzleibetriebes durch Feuer-/ Leitungswasser- /Sturm- Hagel- bzw. Einbruchdiebstahl- inkl. Vandalismusschäden. |
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| Wer kann sich versichern? |
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| Tarifgruppe 1 |  |
niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen (ohne Psycho- therapeuten) | |
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| Tarifgruppe 2 |  |
| Alle im Sinne des Einkommensteuergesetzes von den Finanzämtern als
freiberuflich anerkannten Berufen. | |
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| Tarifgruppe 3 |  |
| Ausgesuchte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit | |
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Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?
Sie können Ihre Versicherungssumme frei wählen. Empfehlenswert ist die Absicherung der Praxis-/Kanzleikosten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 25.000 € - maximal sind der Umsatz bzw. 500.000 € versicherbar.
Jährliche Kosten geteilt durch 250 Werktage pro Jahr = benötigter Tagessatz pro Werktag.
Sie können aber auch nur einen Teil der Kosten absichern. |
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Wie wird der Beitrag errechnet?
Der Beitrag errechnet sich nach dem Eintrittsalter und nach dem versicherten Tagessatz; ein Unterschied zwischen männlich und weiblich wird nicht gemacht. Entsprechend der gewünschten Karenzzeit und dem Eintrittsalter ergibt sich ein Beitragsfaktor, in welchem Versicherungssteuer und Ratenzahlungszuschlag für monatliche Zahlweise enthalten sind.
Tarifgruppe 1:
| Karenztage |
5 |
10 |
15 |
20 |
30 |
| Alter bis 40 |
0,5154 |
0,3279 |
0,2759 |
0,2604 |
0,2291 |
| Alter 41 - 50 |
0,5649 |
0,3592 |
0,3020 |
0,2863 |
0,2447 |
| über 50 |
je 7% Zuschlag pro Jahr über Eintrittsalter 50 |
Tarifgruppe 2:
| Karenztage |
10 |
15 |
20 |
30 |
| Alter bis 40 |
0,4322 |
0,3696 |
0,2993 |
0,2629 |
| Alter 41 - 50 |
0,4712 |
0,3982 |
0,3279 |
0,2837 |
| über 50 |
je 7% Zuschlag pro Jahr über Eintrittsalter 50 |
Tarifgruppe 3:
| Karenztage | 10 | 15 | 20 | 30 |
| Alter bis 40 | 0,5284 | 0,3904 | 0,3670 | 0,3084 |
| Alter 41 - 50 | 0,5753 | 0,4243 | 0,4009 | 0,3437 |
| über 50 |
je 7% Zuschlag pro Jahr über Eintrittsalter 50 |
Die Beitragsfestlegung erfolgt nur zu Versicherungsbeginn. Ein Älterwerden und Überschreiten der 40 bzw. 50 bedingt keine Beitragserhöhung. Bei jährlicher Zahlweise entfällt der Ratenzahlungszuschlag.
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Kann ich mich auch versichern, wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis | - kanzlei arbeite?
Die Betriebsausfallversicherung ist an die versicherte Person gebunden. Darum ist es auch möglich, Personen in Gemeinschaftspraxen / -kanzleien mit 20 Karenzwerktagen zu versichern ( bei einem stationären Aufenthalt von mindestens 48 Stunden wird rückwirkend von ersten Tag an geleistet). Für jeden Inhaber wird dann eine Versicherung mit den jeweils anteiligen Kosten abgeschlossen. |
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Kann ich mich auch versichern, wenn bei mir ein Assistent angestellt ist?
Ja, das ist möglich. Ersetzt wird dann der Teil der Kosten, die der Assistent nicht abdecken kann. |
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Kann ich auch einen Vertreter einsetzen? Sie können auch einen Vertreter einsetzen. Der Versicherer ersetzt auch dann pauschal den festgelegten Tagessatz. |
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Bis zu welchem Eintrittsalter kann ich versichert werden und bis zu welchem Alter bin ich versichert?
Das maximale Eintrittsalter beträgt 57 Jahre. Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Die Versicherung endet automatisch mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. |
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Was ist, wenn ich meine Praxis/Kanzlei vor Ende der Vertragslaufzeit aufgeben möchte ?
Der Versicherungsschutz ist an die versicherte Person gebunden. Bei endgültiger Schließung der Praxis/Kanzlei wird der Vertrag mit dem Tag der Schließung aufgehoben. |
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Wie lange wird geleistet? Die Betriebsausfallversicherung leistet 12 Monate bzw. 250 Werktage ohne Samstage, da die Mehrzahl der Praxen und Kanzleien am Wochenende geschlossen ist. |
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Welche Wartezeiten habe ich? Es bestehen prinzipiell keine Wartezeiten. |
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Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen nur den "gelben Schein". Sie erhalten dann ein Schadenformular zugeschickt. Nach Vorliegen des ausgefüllten Formulars zahlt der Versicherer den vereinbarten Tagessatz sofort an Sie aus. |
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Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Beitrag wird in monatlichen Raten entrichtet. Bei Jahreszahlung entfällt der im Monatsbeitrag enthaltene Ratenzahlungszuschlag. |
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Wie entwickelt sich mein Beitrag im Schadenfall? Der Beitrag bleibt unverändert. |
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Was bedeutet Nachhaftung? Bei Tod bzw. nötiger Schließung der Praxis/Kanzlei wegen vollständiger Berufsunfähigkeit der versicherten Person oder krankheitsbedingter Aufgabe der Praxis leistet der Versicherer 10% der Versicherungssumme. |
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Welche Kündigungsfrist habe ich?
Es handelt sich hier um einen Jahresvertrag, bei dem die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende möglich ist. |
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Wie wirken sich die Beiträge steuerlich aus?
Die Beiträge zur Betriebs-Ausfallversicherung werden i.d.R. vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt. I.d.R. deshalb, weil es keine bundeseinheitliche Festlegung der Obersten Finanzbehörde gibt. Bis jetzt sind jedoch noch keine Ablehnungen von Finanzämtern bekannt geworden.
Die Krankentagegeldversicherung wird aus dem versteuerten Einkommen gezahlt.
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Wie wirken sich die Auszahlungen der PAV steuerlich aus?
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| Krankentagegeld |
Betriebsausfallversicherung |
Auszahlung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Wird herangezogen zur Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes |
Auszahlung = Einnahme dem gegenüber stehen die Ausgaben, dadurch keine steuerpflichtigen Erträge |
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